Hausrecht

 

Das „Fenster zum Hof“-Open Air ist ein Ort für Livemusik-, Party- und Kulturliebhaber:innen – kein Ort für Hass, Unfreiheit und Diskriminierung. Alle Beteiligten, also die Künstler:innen, die Organisator:innen, die Techniker:innen, die Helfer:innen und alle Besucher:innen schaffen hier gemeinsam etwas Gutes und Wundervolles. So entsteht ein kleines bisschen Glück, das wir uns erhalten werden.

Wir behalten uns deshalb vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.